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Weihnachtsgeschenke für Kinder: Schau hin

Lifestyle

Weihnachtsgeschenke für Kinder: Schau hin

In der Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren sind Medien in vielen Familien präsent – als Geschenke unter dem Weihnachtsbaum oder zur Unterhaltung an kalten Winterwochenenden. Die Kampagne SCHAU HIN! bietet für Familien verschiedene Tipps zu digitale Medien und Kinder.

Auf dem Wunschzettel von vielen Kinder und Jugendlichen stehen Smartphones, Konsolen oder Spiele. Der folgende Wunschzettel-Check der Kampagne SCHAU HIN! bietet Unterstützung, worauf Eltern beim Verschenken von mobilen Geräten und digitalen Gadgets achten können und was als Altersgerecht gilt. Kinder bis etwa sechs Jahren benötigen noch keine eigenen Mediengeräte, sondern können die der Eltern oder Geschwister nutzen. Eltern mit älteren Kindern können anhand von Familiengeräten oder einer Beratung im Fachgeschäft prüfen, ob Tablet, Smartphone & Co. wirklich zu den Fähigkeiten des Kindes passen und wie sie diese altersgerecht einrichten können. Ratsam sind Vereinbarungen zu Spielzeiten, Datenschutz sowie zum sicheren Surfen. Auf mediennutzungsvertrag.de von „Internet ABC“ können Familien solche Vereinbarungen selbst erstellen und ausdrucken.

Altersgerecht schenken
Ab 3 Jahren eignen sich Bilderbücher, Hörspiele oder altersgerechte Filme bis 30 Minuten.
Ab 6 Jahren machen Apps und Bücher zum Lesen lernen, altersgemässe Kinderfilme sowie Computer- oder Konsolenspiele Sinn, die sich gemeinsam schauen oder spielen lassen.
Ab 9 Jahren sind Smartphones und Spielekonsolen mit altersgerechten Spielen sowie deaktiviertem Internetzugang und aktivierten Sicherheitseinstellungen die richtige Geschenkidee.
Ab 12 Jahren empfehlen sich Smartphones, Tablets, Laptops und Konsolen, wenn Kinder schon etwas Surferfahrung haben und wesentliche Sicherheitsregeln kennen und sich daran halten.

Wichtig ist die Beachtung der Altersfreigabe, die auf den Verpackungen der Produkte steht. Alterskennzeichnungen bieten zum Beispiel die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK) bei Filmen sowie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bei Computerspielen. Pädagogische Empfehlungen stellen diese Alterskennzeichnungen allerdings nicht dar.

Eltern können auch andere Schenkende wie die Grosseltern dafür sensibilisieren, welche Geschenke geeignet sind und auf Altersfreigaben oder Empfehlungsportale hinweisen. Weihnachtspräsente sind ein besonderes Erlebnis für die ganze Familie, wenn sie die neuen Geräte gemeinsam entdeckt, Filme zusammen anschaut oder Spiele ausprobiert.

Sicher surfen auf neuen Geräten
Entscheiden sich Eltern für ein internetfähiges Gerät, vereinbaren sie am besten wichtige Regeln gemeinsam. Dazu sprechen sie mit ihrem Kind darüber, wie es seine Daten schützt, sicher chattet, was Urheberrechte sind und wie es diese wahrt und dass es sich bei Problemen an sie wendet. Ratsam ist, dass Eltern Sicherheitseinstellungen aktivieren. Anmeldungen auf Internetseiten oder die Installation von neuen Programmen sind Elternsache.

Ist mein Kind reif für ein Smartphone?
Tippen, Wischen, Surfen: Immer früher wollen Kinder und Jugendliche die vielen Möglichkeiten von Smartphones und Tablets nutzen. Ab welchem Alter Kinder und Jugendliche bereit für den Umgang mit dem Smartphone sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die individuell mit der Medienkompetenz des Kindes zusammenhängen. Bis drei Jahren sollten besonders reale Erfahrungen im Fokus stehen. Medienerlebnisse können diese ergänzen, wenn sie altersgerecht, begleitet und überschaubar sind. Je älter Kinder werden, desto wichtiger ist es, sie unter möglichst sicheren Bedingungen eigenständig Erfahrungen machen zu lassen. Vor dem Kauf eines eigenen Geräts ist es also sinnvoll, gemeinsam am gesicherten Smartphone & Tablet der Eltern zu spielen, surfen oder schauen, um Kindern Sicherheit im Umgang zu vermitteln.

Surferfahrung bedeutet auch zu wissen, welche Inhalte im Internet geteilt werden dürfen und welche nicht. Musik und Bilder, die nicht selbst erstellt wurden, sind meist urheberrechtlich geschützt. Wenn private Fotos ungefragt weiterverbreitet werden, verletzt das zusätzlich die Privatsphäre der Betroffenen.

Komplexität, Sicherheit, Risiken und Kosten
Ein Smartphone vereint verschiedene Funktionen: Man kann telefonieren, ins Internet gehen, spielen, Fotos machen und vieles mehr. Kinder müssen die Komplexität der mobilen Geräte überschauen können. Besonders zu Beginn ist es wichtig, dass Eltern die Sicherheitseinstellungen des Geräts im Blick haben. Kinder sollten jedoch von Anfang an einbezogen und eingeweiht werden. Kinder müssen zusätzlich zu den technischen Anforderungen auch sichere Strategien kennen, wie sie sich vor Risiken schützen und mit Gefahren umgehen können. Innerhalb verschiedener Apps bedeutet das zu wissen, wie man andere Nutzer blockiert, ignoriert oder meldet. Kinder und Jugendliche sollten sich sicher fühlen, Eltern digitale Erlebnisse mitzuteilen und sich im Ernstfall immer auch an sie wenden zu können. Smartphones sind nicht günstig – sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb verursachen sie Kosten. Es empfiehlt sich, Kinder auch in diesem Bereich miteinzubeziehen. Sie können einen Beitrag zu den Anschaffungskosten leisten oder einen Teil der monatlichen Kosten mittragen. So bekommen sie ein Gefühl für den Wert des Geräts und die finanziellen Konsequenzen, die SMS, Sonderrufnummern oder In-App-Käufe haben können.

Medienzeiten vereinbaren
Die Zeit am Smartphone braucht sinnvolle Grenzen. Diese einzuhalten fällt jedoch nicht immer leicht – das kennen viele Erwachsene von ihrem eigenen Nutzungsverhalten. Besonders Kindern kann es zu Beginn schwer fallen abzuschätzen, wie viel Zeit beim Spielen oder Chatten verstreicht. Um Kinder bei dieser Wahrnehmung zu unterstützen und vor eventuellen negativen Auswirkungen zu schützen, sollten von Anfang an feste Medienzeiten vereinbart werden. Auf Dauer lohnen sich direkte Absprachen, in denen Medienregeln zwischen Eltern und Kind ausgehandelt und fest vereinbart werden. So lernen Kinder, ihre Medienzeit selbst einzuteilen, zu kontrollieren und sich an Vereinbarungen zu halten. Um den Regeln mehr Nachdruck zu verleihen, können sie in einem Mediennutzungsvertrag ganz verbindlich festgehalten werden.

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